„Tiny House, einfach verstehen“
Tiny Houses habe ihren Ursprung in der US amerikanischen „Tiny House Movement“ Bewegung die das Leben in kleinen Häusern propagiert. Sie werden definiert mit einem Wohnraum zwischen 15m² und 45m² Nutzfläche. Ausgestattet mit einer Küchenzeile, einem Bad- und einem Schlafbereich benötigen sie noch einen Anschluss an die öffentliche Ver- und Entsorgung mit Strom, Wasser und Abwasser.
Im Zuge der US Finanzkrise 2007 erfreut sich diese Art des Hausbaus bis heute großer Nachfrage.
Auch in Japan wird diese Art des Wohnens (u.a. aufgrund Platzmangels und extrem hoher Grundstückspreise) stark bevorzugt und bereits seit Jahrzehnten erfolgreich umgesetzt.
Die grundsätzliche Begeisterung dieser Art zu wohnen hat sich nun langsam auch in Deutschland etabliert.
Allerdings ist hier die baurechtliche Zulassung abhängig von der Nutzungsart.
Wird ein Tiny House als Wohn-, Ferien- oder Wochenendhaus genutzt, muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Diese kann sowohl für eine dauerhafte als auch für temporäre Nutzung erteilt werden, sofern sich der Standort auf einer von der jeweiligen Kommune dafür geplanten oder genehmigungsfähigen Fläche befindet. Zu den baurechtlichen Anforderungen zählt auch, dass der Bauherr die Versorgung der Wohneinheit mit Strom, Wasser sowie Abwasser und Müllabfuhr sicherstellt und nachweist.
Der Nutzerkreis in Deutschland lässt sich u.a. in folgende Gruppen gliedern:
- Personen, die ihren Aufwand hinsichtlich der Größe des Wohnraums, der Grundstücksfläche sowie der damit verbundenen Kosten optimieren wollen
- Berufstätige oder Studenten, die temporär an einem anderen Standort Wohnraum brauchen
- Personen, die ein Tiny House als Ferien- oder Wochenendhaus nutzen
- Selbstständige, Gewerbetreibende, Investoren, soziale Einrichtungen die Tiny Houses u.a. als Büros, Kitas, Seniorenwohnungen oder als Ferienhaus zu gewerblichen Zwecken nutzen
- Camper: Eine besondere baurechtliche Ausnahme stellt ein Campingplatz dar, auf dem ein Tiny House grundsätzlich ohne explizite Baugenehmigung aufgestellt werden darf. Die Bedingungen des dauerhaften Bewohnens, der Nutzung als Erst- oder Zweitwohnsitz regeln die Campingverordnung des jeweiligen Bundeslandes oder die Vorgaben der jeweiligen kommunalen Einrichtungen bzw. der Platzbetreiber.
Einige Gründe für dein Tiny House können sein:
- Unterhaltskosten geringer aufgrund reduzierter Flächen
- Instandhaltung nicht so kostenintensiv
- Urlaube, Hobbys usw. sind weiterhin möglich
- Arbeitszeit lässt sich reduzieren = „work life balance“ optimieren
- weniger Hausarbeit = pers. Zeitgewinn
- Nachhaltigkeit = Footprint optimierten (CO2)
- Selbstversorgung möglich
- Lebensweise kann sich positiv verändern
- Besseres Lebensgefühl
- Weniger Abhängigkeit
- Neue Perspektiven
- uvm.
Getreu dem Motto „keep it simple“ oder „weniger ist mehr“
Tiny Houses habe ihren Ursprung in der US amerikanischen „Tiny House Movement“ Bewegung die das Leben in kleinen Häusern propagiert. Sie werden definiert mit einem Wohnraum zwischen 15m² und 45m² Nutzfläche. Ausgestattet mit einer Küchenzeile, einem Bad- und einem Schlafbereich benötigen sie noch einen Anschluss an die öffentliche Ver- und Entsorgung mit Strom, Wasser und Abwasser.
Im Zuge der US Finanzkrise 2007 erfreut sich diese Art des Hausbaus bis heute großer Nachfrage.
Auch in Japan wird diese Art des Wohnens (u.a. aufgrund Platzmangels und extrem hoher Grundstückspreise) stark bevorzugt und bereits seit Jahrzehnten erfolgreich umgesetzt.
Die grundsätzliche Begeisterung dieser Art zu wohnen hat sich nun langsam auch in Deutschland etabliert.
Allerdings ist hier die baurechtliche Zulassung abhängig von der Nutzungsart.
Wird ein Tiny House als Wohn-, Ferien- oder Wochenendhaus genutzt, muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Diese kann sowohl für eine dauerhafte als auch für temporäre Nutzung erteilt werden, sofern sich der Standort auf einer von der jeweiligen Kommune dafür geplanten oder genehmigungsfähigen Fläche befindet. Zu den baurechtlichen Anforderungen zählt auch, dass der Bauherr die Versorgung der Wohneinheit mit Strom, Wasser sowie Abwasser und Müllabfuhr sicherstellt und nachweist.
Der Nutzerkreis in Deutschland lässt sich u.a. in folgende Gruppen gliedern:
- Personen, die ihren Aufwand hinsichtlich der Größe des Wohnraums, der Grundstücksfläche sowie der damit verbundenen Kosten optimieren wollen
- Berufstätige oder Studenten, die temporär an einem anderen Standort Wohnraum brauchen
- Personen, die ein Tiny House als Ferien- oder Wochenendhaus nutzen
- Selbstständige, Gewerbetreibende, Investoren, soziale Einrichtungen die Tiny Houses u.a. als Büros, Kitas, Seniorenwohnungen oder als Ferienhaus zu gewerblichen Zwecken nutzen
- Camper: Eine besondere baurechtliche Ausnahme stellt ein Campingplatz dar, auf dem ein Tiny House grundsätzlich ohne explizite Baugenehmigung aufgestellt werden darf. Die Bedingungen des dauerhaften Bewohnens, der Nutzung als Erst- oder Zweitwohnsitz regeln die Campingverordnung des jeweiligen Bundeslandes oder die Vorgaben der jeweiligen kommunalen Einrichtungen bzw. der Platzbetreiber.
Einige Gründe für dein Tiny House können sein:
- Unterhaltskosten geringer aufgrund reduzierter Flächen
- Instandhaltung nicht so kostenintensiv
- Urlaube, Hobbys usw. sind weiterhin möglich
- Arbeitszeit lässt sich reduzieren = „work life balance“ optimieren
- weniger Hausarbeit = pers. Zeitgewinn
- Nachhaltigkeit = Footprint optimierten (CO2)
- Selbstversorgung möglich
- Lebensweise kann sich positiv verändern
- Besseres Lebensgefühl
- Weniger Abhängigkeit
- Neue Perspektiven
- uvm.
Getreu dem Motto „keep it simple“ oder „weniger ist mehr“